Recht und Gesetz >> Keine Kiffer mit Führerschein?
zurück Keine Kiffer mit Führerschein? Auto fahren und Haschisch rauchen? Das Bundesverfassungsgericht (http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ) hat heute entschieden, dass gelegentliches Haschisch rauchen kein Grund ist, einem Autofahrer den Führerschein zu entziehen.
Damit gab das Gericht einem Mann Recht, bei dem die Polizei fünf Gramm Haschsich gefunden hat. Ihm konnte aber kein Drogenkonsum während des Fahrens nachgewiesen werden. Als er einen Drogentest verweigerte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Daraufhin hatte der Mann geklagt. (Zitat aus Videotext SAT1 Seite 112 am 12.07.2002)
Es gebe keinen Anlass zur Befürchtung, dass gelegentlicher Haschischkonsum zu dauernder Fahruntüchtigkeit führe, so das Gersicht. (Zitat aus Videotext Kabel1 Seite 145 am 12.7.2002)
** Ende der Zitate **
AZ: 1 BvR 2428/95 vom 8.7.2002 und 1 BvR 2062/96 vom 20.6.2002, leider dürfen wir aus rechtlichen Gründen keine direkte Links zu diesen Artikeln setzen. Die Urteilstexte sind über den Punkt "Entscheidungen" mit dem Aktenzeichen schnell zu finden. Weitere dazugehörende Entscheidungen stehen unter dem Punkt "Presseerklärungen".
Weiteres beim Bundesministerium für Gesundheit im Internet ( http://www.bmgesundheit.de/ ) in einer Pressemitteilung vom 12.07.2002: Bundesverfassungsgericht konkretisiert die Rechtspraxis zu Cannabis und Straßenverkehr durch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung ((steht unter "Presse - Drogenbeauftrage", ein direkter Link ist leider nicht möglich) zurück |